Achtung Pflichtangaben !

Bei uns in Deutschland und in der EU gelten Impressumspflicht, Disclaimerpflicht und Datenschutzpflicht – und das ist auch gut so. Denn nur so lassen sich Webseiten effektiv haftungsfähig für die von ihnen erstellten Inhalte machen, Copyright-Verletzungen verfolgen und andere rechtliche Belange klären.

Doch die Gesetze stellen Sie als Inhaber einer Website vor Probleme, die gerade bei der Erstellung eines neuen Internetauftritts mehr als nur nervig sein können. Mangelhafte oder gar gänzlich fehlende Angaben in Ihrem Impressum führen in nicht wenigen Fällen zu Abmahnungen. Wie können Sie sich vor solchen Strafen schützen?

Unser Service

- Datenschutzerklärung
- Impressum
- Disclaimer
- individuell und ohne Lücken
- DSGVO konform

Rechtssichere Texte

- individuell abgestimmt auf Ihr Unternehmen
- Impressum / Datenschutz / Disclaimer
- keine 0815 Texte
- DSGVO konform
- inklusive Siegel der Anwaltskanzlei

Wieso Sie ein individuelles Impressum benötigen

Benötigen Sie überhaupt ein Impressum? Lassen Sie uns diese Frage einfach mit „Ja“ beantworten. Laut aktuellen Richtlinien sind ausschließlich rein privat verwendete Webseiten von der Impressumspflicht ausgeschlossen. Da Sie gerade nach einem Anbieter für professionelles Webdesign umsehen, gehen wir einfach davon aus, dass diese Ausnahme Sie nicht betrifft.

Was gehört nun also in Ihr Impressum?

  • Adresse des Betreibers der Webseite

  • Angaben zu Ihrem Unternehmen: Rechtsform, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Registernummer

  • Rechtliche Angaben zu Beruf, Behörden und unternehmensspezifischen Richtlinien

  • Kontaktdaten ( E-Mail, Telefon , Fax )

Während sich die ersten beiden Punkte noch relativ einfach erledigen lassen, bereitet insbesondere der dritte Punkt Unternehmensgründern Kopfschmerzen. Schließlich sind die wenigsten im juristischen Fachjargon bewandert, um sich gegenüber möglichen Einwänden der Konkurrenz oder von Kunden abzusichern.

An dieser Stelle würde es sich doch anbieten, eine Vorlage aus dem Netz zu nutzen? Davor müssen wir leider warnen, auch, wenn es definitiv einfacher wäre. Allerdings gibt es das Impressum überhaupt nicht. Hier kommen die unternehmensspezifischen Angaben ins Spiel. Das Impressum von Ingenieuren basiert auf anderen Rechtsgrundlagen als das Impressum von Journalisten, Consulting-Unternehmen oder Online-Shops. Generell gilt, dass mit steigenden Anforderungen an Ihr Unternehmen, im Sinne von Anmeldungen in Handelsregister oder Ähnliches, auch die Impressumspflicht mehr Details umfasst.

Nur mit einem individuellen Impressum sind Sie auf der rechtlich sicheren Seite!

Was ist ein

Disclaimer

Und warum benötige ich das ?

Disclaimer werden von Webseiten verwendet, um sich rechtlich gegenüber der Verwendung von Links oder fremden Inhalten auf der Homepage abzusichern. Ein unzureichender Disclaimer kann unter Umständen zur Folge haben, dass Sie für die Inhalte von verlinkten Seiten haftungspflichtig sind. Das kann problematisch werden, wenn sich hier illegaler Content finden lässt, von dem Sie sich nicht ausdrücklich distanziert haben.

Ohne einen individuellen und rechtssicheren Disclaimer laufen Sie Gefahr, für fremde Inhalte zu haften!

Was das neue Datenschutzgesetz nach DSGVO für Sie bedeutet

Am 25. Mai 2018 trifft ein neues Datenschutzgesetz nach EU-Recht in Kraft – die Datenschutzgrundverordnung DSGVO. Durch diese sollen Besucher einer Webseite vor dem Datenmissbrauch geschützt und über die Verwendung ihrer Daten informiert werden. Für Sie bedeutet das konkret, dass Ihre Datenschutzerklärung zum einen veraltet ist und zum anderen zu hohen Bußgeldern führen kann, wenn Sie sie nicht rechtzeitig auf den neusten Stand bringen.

Deshalb brauchen Sie einen individuellen Text über den Datenschutz auf Ihrer Webseite:

  • Viele Webseiten speichern und verwenden Daten ihrer Besucher, ohne es zu wissen. Verwenden Sie etwa Programme wie Google Analytics oder haben Sie Ihre Webseite über kostengünstige Anbieter selbst erstellt, so unterliegen Sie nach der neuen DSGVO der Datenschutzpflicht.

  • Je nach Ausmaß Ihrer Webseite müssen Sie über verschiedene Sachverhalte aufklären. So unterliegen etwa Online-Shops strengeren Auflagen als private Webseiten.

  • Auch bestehende Richtlinien wurden aufgearbeitet, so etwa das „Recht auf Vergessenwerden“ oder die Dokumentationspflicht. Ein Pop-Up mit der Aufklärung über die Verwendung von Cookies reicht schon lange nicht mehr.

Der neue Datenschutz ist strenger, wird besser kontrolliert und kann Ihnen bei Regelverstößen noch teurer zu stehen kommen. Umso wichtiger ist die rechtliche Absicherung.

STP

WebMedia

STP WebMedia und Rechtsanwaltskanzlei

Zu unseren Aufgaben als professionelle Webdesigner gehört es auch, Sie vor Rechtsverstößen auf Ihrer Webseite zu schützen. Heutzutage ist keine Homepage ohne ein Impressum, einen Disclaimer und eine Datenschutzerklärung vollständig. Die Relevanz individueller, an Ihr Unternehmen angepasster Texte ist dagegen, gerade mit der neuen DSGVO 2018, noch einmal gestiegen. In Kooperation mit einer Rechtsanwaltskanzlei vereinen wir unser Know-How über das Webdesign mit einer professionellen juristischen Perspektive, damit Sie Ihren Informationspflichten als Betreiber einer Webseite nachgehen können.

Ihr Vorteile im Überblick:

  • Individuelle Texte: Kein 0815-Text mit Lücken, sondern an Ihre Bedürfnisse angepasste Erklärungen

  • Rechtssicherheit dank geprüftem Siegel: Als Partneragentur einer Kanzlei bieten wir Ihnen Schutz vor Rechtsverstößen

  • Komplettpaket: Disclaimer, Impressum und Datenschutzerklärung – alles aus einer Hand und aufeinander abgestimmt.

Sie wollen Ihre Webseite auf den rechtssicheren Stand bringen?

Dann nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf:

Ihre Anfrage an uns :

Wie können wir Ihnen helfen ?

    Telefonische Beratung

    0291-899 69 103

    Montag - Freitag/ 10:00 Uhr - 15:00 Uhr

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